Art. 1 Abs. 2 Nr. 10 SN-19553Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
Nach § 99 wird folgender § 100 eingefügt: „§ 100 Übergangsvorschriften Weiterbildungseinrichtungen, die vor dem 17. März 2022 die Weiterbildung Praxisanleitung…
Art. 1 Abs. 1 SN-12829Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
Weiterbildungseinrichtungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung eine Weiterbildung begonnen haben, können diese Weiterbildung nach den bisher geltenden…
§ 15 Abs. 3 Nr. b GesFBerWeitBDV SLVerordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe - Vom 27. September 2005*
Personen, deren Weiterbildung nach § 6 Absatz 2 begonnen wurde und bis zum 30. September 2022 abgeschlossen werden kann.
§ 13 Abs. 3 NiSVVerordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Wurde die Teilnahme an einer Schulung zum Erwerb der Fachkunde bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 erfolgreich abgeschlossen, kann für den Erwerb eines…
§ 70 ATA-OTA-GGesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten
Wer vor dem 1. Januar 2022 eine der in § 69 Absatz 1 genannten Ausbildungen begonnen hat, schließt diese Ausbildung nach den jeweiligen bis dahin geltenden…