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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz – SächsFischG) vom 1. Februar 1993 (SächsGVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 145, 156), außer Kraft. Dresden, den 9. Juli 2007 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Stanislaw Tillich
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