Art. 1 SN-9787Das in Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-12 Schreiersgrün-Süd wird aufgehoben.
§ 3 SN-9789Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Stadt Waldenburg gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-27 Waldenburg wird aufgehoben.
Art. 3 SN-9787Das in Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-72 Wildenfels wird aufgehoben.
Art. 5 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-25 Dresden-Sporbitz wird aufgehoben.
Art. 6 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.