Art. 1 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Stadt Treuen gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-11 Schreiersgrün wird aufgehoben.
Art. 2 SN-9787Das in Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-46 Schönbrunn wird aufgehoben.
Art. 3 SN-9787Das in Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-72 Wildenfels wird aufgehoben.
Art. 11 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Niederwürschnitz gelegene und in der Anlage 11 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-57 Niederwürschnitz wird aufgehoben.
§ 3 SN-9789Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Stadt Waldenburg gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-27 Waldenburg wird aufgehoben.