Art. 3 SN-9787Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-72 Wildenfels wird aufgehoben.
§ 1 SN-9789Das in der Gemeinde Mildenau und Gemeinde Wiesa gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-2 Wiesenbad wird aufgehoben.
Art. 2 SN-9787Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-46 Schönbrunn wird aufgehoben.
Art. 3 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-23 Luga/Fläche B wird aufgehoben.
Art. 1 SN-9787Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-12 Schreiersgrün-Süd wird aufgehoben.