Art. 2 SN-9788Das in der Gemeinde Hartmannsdorf gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-15 Hartmannsdorf wird aufgehoben.
Art. 13 SN-9788Das in der Stadt Zwickau und der Gemeinde Reinsdorf gelegene und in der Anlage 13 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-73 Zwickau wird aufgehoben.
Art. 7 SN-9788Das in der Gemeinde Tiefenbach gelegene und in der Anlage 7 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-36 Arnsdorf wird aufgehoben.
Art. 9 SN-9788Das in der Gemeinde Limbach gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-47 Limbach wird aufgehoben.
Art. 4 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der in Anlage 4 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-24 Dresden-Dobritz wird aufgehoben.