Art. 2 SN-9788Das in der Gemeinde Hartmannsdorf gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-15 Hartmannsdorf wird aufgehoben.
Art. 9 SN-9788Das in der Gemeinde Limbach gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-47 Limbach wird aufgehoben.
§ 8 SN-9789Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Gemeinde Striegistal und der Gemeinde Tiefenbach gelegenen und in der Anlage 8 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-38…
Art. 6 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.
Art. 11 SN-9788Das in der Gemeinde Niederwürschnitz gelegene und in der Anlage 11 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-57 Niederwürschnitz wird aufgehoben.