§ 7 SN-9789Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Stadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinde Hartmannsdorf gelegenen und in der Anlage 7 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-17…
Art. 7 SN-9788Das in der Gemeinde Tiefenbach gelegene und in der Anlage 7 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-36 Arnsdorf wird aufgehoben.
Art. 20 SN-9788Das in den Gemeinden Horka und Neißeaue gelegene und in der Anlage 20 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-168 Ton Biehain/Kodersdorf wird aufgehoben.
Art. 24 SN-9788Das in der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna gelegene und in der Anlage 24 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-183 Sandstein Reinhardsdorf wird…
Art. 5 SN-9788Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-25 Dresden-Sporbitz wird aufgehoben.