Art. 16 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Stadt Hartha gelegene und in der Anlage 16 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-86 Granulit Steina wird aufgehoben.
Art. 17 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Nebelschütz gelegene und in der Anlage 17 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-130 Granodiorit Miltitz wird aufgehoben.
§ 3 SN-9789Das in der Stadt Waldenburg gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-27 Waldenburg wird aufgehoben.
§ 4 SN-9789Das in der Gemeinde Fraureuth gelegene und in der in Anlage 4 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-59 Fraureuth wird aufgehoben.
§ 6 SN-9789Die in der Stadt Oberwiesenthal gelegenen und in der Anlage 6 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-4 Hammerunterwiesenthal – Richterbruch…