Art. 2 SN-9788Das in der Gemeinde Hartmannsdorf gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-15 Hartmannsdorf wird aufgehoben.
§ 5 SN-9789Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Haselbachtal gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-129 Granodiorit Galgsberg wird aufgehoben.
Art. 20 SN-9788Das in den Gemeinden Horka und Neißeaue gelegene und in der Anlage 20 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-168 Ton Biehain/Kodersdorf wird aufgehoben.
Art. 6 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.
Art. 14 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 14 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-76 Dresden/Hammerweg-Ost wird aufgehoben.