Art. 9 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Limbach gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-47 Limbach wird aufgehoben.
§ 14 SN-9789Die in der Stadt Freital gelegenen und in der Anlage 14 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-199 Lehm Freital werden aufgehoben.
Art. 2 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Hartmannsdorf gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-15 Hartmannsdorf wird aufgehoben.
§ 6 SN-9789Die in der Stadt Oberwiesenthal gelegenen und in der Anlage 6 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-4 Hammerunterwiesenthal – Richterbruch…
§ 10 SN-9789Die in der Gemeinde Pobershau und der Stadt Marienberg gelegenen und in der Anlage 10 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-41…