Art. 7 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Tiefenbach gelegene und in der Anlage 7 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-36 Arnsdorf wird aufgehoben.
§ 7 SN-9789Die in der Stadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinde Hartmannsdorf gelegenen und in der Anlage 7 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-17…
§ 6 SN-10428Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Gemeinde Oberwiera gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG-33 Oberwiera wird aufgehoben.
§ 10 SN-9789Die in der Gemeinde Pobershau und der Stadt Marienberg gelegenen und in der Anlage 10 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-41…
Art. 23 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in den Gemeinden Schleife, Trebendorf, Boxberg/O.L., Weißkeißel, Spreetal und der Stadt Weißwasser/O.L. gelegenen und in der Anlage 23 näher bezeichneten…