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In § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Nr. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen (SächsAGLFGB) vom 25. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 62) wird jeweils das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In § 4 Nr. 4 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 und in § 7 Abs. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz (SächsFlHGAG) vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 118, 119), das durch…
In § 4 Abs. 1 Nr. 3 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 und in § 6 Abs. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Geflügelfleischhygienegesetz (SächsGFlHGAG) vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 118), das…
In § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsvorsorge vom 21. Juni…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.