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Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales sowie für Umwelt und Landwirtschaft zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz – SächsBBiGAVO) vom 19. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 152, 153), geändert durch Verordnung vom 12. Februar 2007 (SächsGVBl. S. 45), wird wie folgt geändert:
Anlage 1 wird wie folgt gefasst: Analge 1
Anlage 2 wird wie folgt gefasst: Analge 2
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