Art. 3 Abs. 1 SN-9820Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-12708Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 4 SN-10879Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Erlass und zur Änderung landwirtschaftsrechtlicher Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Art. 2 Abs. 1 SN-11661Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 11 Abs. 1 SN-15290Sächsische Justizschriftgutverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.