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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt bei jeder Ausschreibung das folgende Verfahren durch: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann vor Erteilung der Antragsberechtigung Fragen an den Bieter zu seinem Gebot stellen. Der Bieter muss die ihm gestellten Fragen innerhalb von zwei Wochen beantworten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann eine längere Frist gewähren, wenn die Antwort aufwendig ist. Nicht fristgemäß oder nicht ausreichend beantwortete Fragen können dazu führen, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie weniger Punkte vergibt, soweit die Erfüllung der Kriterien nach § 9 nicht hinreichend beurteilt werden kann.
es öffnet die fristgerecht eingegangenen Gebote nach dem Gebotstermin,
es sortiert die Gebote entsprechend der erreichten Gesamtpunktzahl nach § 9 Absatz 8 Satz 2 in absteigender Reihenfolge, beginnend mit dem Gebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl und
es erteilt vier Monate nach dem Gebotstermin für den jeweiligen sonstigen Energiegewinnungsbereich oder Teilbereich dem Gebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl beziehungsweise im Fall eines Punktgleichstands nach Maßgabe des Absatzes 2 die Antragsberechtigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs nach § 15 Absatz 3.
Im Falle eines Punktgleichstands mehrerer Bieter nach den Kriterien in § 9 erfolgt eine Bewertung des Beitrags des geplanten Projekts zur wirtschaftlichen Entwicklung. Der Bieter, der die meisten Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen für das Projekt zu beschäftigen plant, erhält die Antragsberechtigung.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erfasst für jedes Gebot die vom Bieter übermittelten Angaben und Nachweise sowie für das Gebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl die Antragsberechtigung.
Die ausschreibende Stelle führt das folgende Zuschlagsverfahren durch. Sie öffnet die fristgerecht eingegangenen Gebote nach dem Gebotstermin. Sie sortiert die…
Die Bundesnetzagentur führt bei jeder Ausschreibung für jeden Energieträger das folgende Zuschlagsverfahren durch, soweit in den Unterabschnitten 2 bis 7 oder…
Die Bundesnetzagentur führt bei jeder Ausschreibung ein Zuschlagsverfahren durch. Hierbei öffnet sie die fristgerecht eingegangenen Gebote nach dem…
Die zuständige Stelle erfasst für jedes Gebot die vom Bieter übermittelten Angaben und Nachweise sowie für das Gebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl…
Die Bundesnetzagentur öffnet die fristgerecht eingegangenen Gebote nach dem Gebotstermin und prüft die Zulässigkeit der Gebote nach den §§ 33 und 34.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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