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Die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich, verbunden mit Besonderheiten der kognitiv-kommunikativen, praktischen und sozialen Kompetenzen.
Die Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gliedert sich in Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Berufsbildungsstufe. Innerhalb der einzelnen Stufen werden Klassen gebildet. Der Besuch einer Stufe umfasst drei Jahre. Die Schülerinnen und Schüler der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen die ihnen obliegende Berufsschulpflicht in der Regel in der Berufsbildungsstufe.
Die Berufsbildungsstufe kann schulübergreifend organisiert und an einem gemeinsamen Standort geführt werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben Schülerinnen und Schüler ihrer Stammschule.
Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet und begleitet Schüler mit schwerwiegenden…
Die Berufsschulpflicht erfüllen die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Berufspraxisstufe. Die Lern- und…
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung umfassen auch die Sekundarstufe II. Diese wird als Berufspraxisstufe geführt und schafft Grundlagen…
§ 4 Absatz 3 Satz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige…
Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung gelten Absatz 1 sowie die §§ 38 bis 41.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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