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Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Lernen gelten Absatz 1 sowie die §§ 31 bis 37.
im zieldifferenten Bildungsgang Lernen.
im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung.
Zieldifferenter Bildungsgang Lernen
im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung.
Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Lernen gelten Absatz 1 sowie die §§ 31 bis 37.
mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.