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Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler, deren Fähigkeit zur Kommunikation und zur sprachlichen Erschließung von Bildungsgegenständen aufgrund von Störungen in der Sprachentwicklung oder im Redefluss oder aufgrund von schwerwiegenden Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen so beträchtlich eingeschränkt sind, dass sie einer vertieften und ganzheitlichen Förderung bedürfen.
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Grundschule; § 3 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend.
Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde können an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache die Klassenstufen 5 und 6 eingerichtet werden. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Oberschule; § 3 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend.
„(2) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Grundschule; § 3 Absatz…
§ 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler, deren Fähigkeit zur…
im Bereich Sprache liegen bei Schülerinnen und Schülern vor, bei denen - auch in ihrer Muttersprache - eine nachhaltige Störung der Sprachentwicklung, des…
Der Unterricht im Förderschwerpunkt Sprache führt zu den Abschlüssen
allgemeinbildende Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 11,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.