§ 16 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Der Unterricht für die Klassenstufen 5 bis 10 ist in den Pflichtfächern für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
§ 14a Abs. 1 AGyKoVO SNAbendgymnasien- und Kollegverordnung
Der Unterricht ist in den Pflichtfächern für alle Schüler verbindlich.
§ 13 Abs. 1 SOGS SNSchulordnung Grundschulen
Der Unterricht ist für alle Schüler verbindlich.
§ 17 Abs. 1 SOOSA SNSchulordnung Ober- und Abendoberschulen
Der Unterricht für die Klassenstufen 5 bis 10 ist in den Pflichtfächern für alle Schüler verbindlich. Für Schüler, deren Herkunftssprache nicht die deutsche…
§ 22 Abs. 1 SOFS SNSchulordnung Förderschulen
Der Unterricht im Pflicht- und Wahlbereich und die Teilnahme an besonders eingerichteten förderpädagogischen Maßnahmen gemäß § 23 auf Grundlage der…