§ 14 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Der Unterricht für die Klassenstufen 1 bis 10 ist in den Pflichtfächern für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
§ 15 Abs. 1 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
In den Klassenstufen 5 bis 10 wird neben dem Pflichtbereich ein Wahlbereich eingerichtet.
§ 17 Abs. 1 SOOSA SNSchulordnung Ober- und Abendoberschulen
Der Unterricht für die Klassenstufen 5 bis 10 ist in den Pflichtfächern für alle Schüler verbindlich. Für Schüler, deren Herkunftssprache nicht die deutsche…
§ 14a Abs. 1 AGyKoVO SNAbendgymnasien- und Kollegverordnung
Der Unterricht ist in den Pflichtfächern für alle Schüler verbindlich.
§ 2 Abs. 1 DFGSbrSekIIVersOV SL 2025Verordnung - Schulordnung - betreffend die Versetzungsordnung und die Stundentafel für die Sekundarstufe II sowie das Deutsch-Französische Abitur des Deutsch-Französischen Gymnasiums in Saarbrücken Vom 26. August 2025
Der Unterricht in der Klassenstufe 10 (classe de seconde) umfasst gemeinsame Pflichtfächer für alle Schülerinnen und Schüler sowie Wahlfächer, die ihnen je nach…