§ 16 Abs. 4 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Für Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, kann die Schulaufsichtsbehörde an ausgewählten Schulen…
§ 18 Abs. 7 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Für Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, kann die Schulaufsichtsbehörde an ausgewählten Schulen…
Art. 1 Abs. 5 Nr. 16 Buchst. b SN-17697Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und den Erwerb von Abschlüssen an Oberschulen, Abendoberschulen und Waldorfschulen
Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Für Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, kann die Schulaufsichtsbehörde an…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 19 Buchst. h SN-17700Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und die Prüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt: „(7) Für Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, kann die…
§ 3 Abs. 3 AO-GS NRWVerordnung über den Bildungsgang in der Grundschule
Schülerinnen und Schülern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, wird herkunftssprachlicher Unterricht angeboten, sofern entsprechender Unterricht…