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Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in der Grundschule entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich in allen Fächern nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet (lernzielgleiche inklusive Unterrichtung). Von der Stundentafel der Grundschule kann entsprechend dem Förderschwerpunkt abgewichen werden.
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung werden grundsätzlich nach den Lehrplänen der jeweiligen Förderschultypen unterrichtet (lernzieldifferente inklusive Unterrichtung). In Abhängigkeit vom individuellen Förderbedarf und den Festlegungen im Förderplan können die Lerninhalte der Lehrpläne der Grundschule genutzt werden. Von der Stundentafel der Grundschule kann abgewichen werden.
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in der Grundschule entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich in allen Fächern nach den Lehrplänen…
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Abweichend von Absatz 1 sind für inklusiv unterrichtete Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und…
Abweichend von Absatz 1 sind für inklusiv unterrichtete Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung grundsätzlich die Lernziele der…
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können nach Maßgabe der Schul- und Prüfungsordnungen auch dann an Schulen gemäß den §§ 6 und 14 Absatz 1 beschult…
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden entsprechend ihres Ausbildungsziels nach den jeweils geltenden Lehrplänen und Stundentafeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.