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Für Schüler mit festgestellter Teilleistungsschwäche im Lesen und Rechtschreiben kann die Schulaufsichtsbehörde zulassen, dass für die Klassenstufe 3 besondere Klassen (LRS-Klassen) gebildet werden. Dabei wird die Klassenstufe 3 auf zwei Schuljahre gedehnt. Für den Besuch dieser Klassen ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Zum Abschluss der Klassenstufe 3 I wird eine Mitteilung erstellt, die entsprechend einer Halbjahresinformation über den erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand informiert. Zum Abschluss der Klassenstufe 3 II wird ein Jahreszeugnis erteilt. In der Mitteilung und dem Jahreszeugnis wird der Besuch der LRS-Klasse vermerkt. Eine Wiederholung der Klassenstufe 3 ist nicht möglich.
Für Schüler mit festgestellter Teilleistungsschwäche im Lesen und Rechtschreiben kann das Regionalschulamt zulassen, dass für die Klassenstufe 3 besondere…
„Zum Abschluss der Klassenstufe 3 II wird ein Jahreszeugnis erteilt. In der Mitteilung und dem Jahreszeugnis wird der Besuch der LRS-Klasse vermerkt.“
Schülerinnen und Schüler mit festgestellter Teilleistungsschwäche im Lesen und Rechtschreiben können nach der Klassenstufe 2 in eine besondere Klasse…
Im Falle des Aufsteigens im Sinne des Absatzes 1 enthält das Zeugnis den Vermerk: „Auf Beschluss der Klassenkonferenz vom ___ steigt die Schülerin/der Schüler…
In die Klassenstufe 3 kann ein Schüler noch versetzt werden, wenn er in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht die Note „mangelhaft“ erreicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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