Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Klassenstufe kann auf schriftlichen Antrag der Eltern einmal während des Besuches der Grundschule freiwillig wiederholt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Schüler den Anforderungen der nächsten Klassenstufe nur unzureichend genügen kann und die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters dem Antrag zustimmt. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig
zum Ende der Klassenstufe 2, 3 oder 4 oder
im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 3 oder 4 frühestens zwei Monate nach Unterrichtsbeginn.
Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die lernzieldifferent inklusiv unterrichtet werden, ist eine freiwillige Wiederholung grundsätzlich nicht möglich.
Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung und die bereits ausgesprochene Versetzung als zurückgenommen. Die freiwillige Wiederholung ist im Jahreszeugnis zu vermerken.
Nimmt ein Schüler die Regelung gemäß § 25 Absatz 2 Satz 2 bis 4 in Anspruch, gilt dies nicht als freiwillige Wiederholung.
Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung und die bereits ausgesprochene Versetzung als zurückgenommen. Die…
aus einer Klassenstufe, die sie wiederholt haben, wiederum nicht versetzt werden oder
Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe ist nicht möglich.
Wer nicht versetzt oder gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde, kann die jeweils letzte Klassenstufe wiederholen, wenn während…
Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung und die bereits ausgesprochene Versetzung als zurückgenommen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.