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Eine Klassenstufe kann auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers freiwillig wiederholt werden, wenn die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters dem zustimmt. Die freiwillige Wiederholung ist in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres möglich. Die freiwillige Wiederholung von Abschlussklassen ist nicht möglich. Hat ein Schüler über einen längeren Zeitraum den Unterricht versäumt, kann der Schulleiter eine Ausnahme von Satz 3 zulassen.
Die Schulaufsichtsbehörde kann für Schüler der Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung in den für die jeweiligen Schulstandorte bestimmten Schwerpunktsportarten auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers die Dehnung zweier aufeinander folgender Klassenstufen auf drei Schuljahre genehmigen, wenn es für die leistungssportliche Entwicklung des Schülers erforderlich ist. Eine Dehnung schließt eine freiwillige Wiederholung dieser Klassenstufen aus. An der jeweiligen Abschlussprüfung kann der Schüler nur im letzten Jahr der Dehnung teilnehmen.
Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung und die bereits ausgesprochene Versetzung als zurückgenommen. Die freiwillige Wiederholung ist im Jahreszeugnis zu vermerken.
Auf Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers kann die Schulleiterin oder der Schulleiter ab Klassenstufe 5 die…
Auf Antrag der Eltern können Schülerinnen und Schüler in allen Förderschultypen mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler nach Absatz 3 eine Klassenstufe…
Die Klassenstufe 9 des Realschulbildungsganges kann freiwillig wiederholt werden. Die freiwillige Wiederholung gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung und…
Wer nicht versetzt oder gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde, kann die jeweils letzte Klassenstufe wiederholen, wenn während…
Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung und die bereits ausgesprochene Versetzung als zurückgenommen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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