§ 1 Abs. 2 SLVVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Soweit die folgenden Vorschriften Dienstgradbezeichnungen und Zusätze zur Dienstgradbezeichnung enthalten, sind die entsprechenden Bezeichnungen und Zusätze der…
§ 1 BPrDGrUnifAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten
Die Soldatinnen und Soldaten führen die Dienstgradbezeichnungen nach Anlage 1.
§ 4 Abs. 5 SGleiGSoldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
Für die Soldatinnen können weibliche Formen der Dienstgradbezeichnungen festgesetzt werden.
§ 32 Abs. 2 SLVVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Nach dem Aufstieg führen Unteroffiziere den Dienstgrad „Fahnenjunker“, Feldwebel den Dienstgrad „Fähnrich“ und Hauptfeldwebel den Dienstgrad „Oberfähnrich“ und…
§ 28 Abs. 3 SLVVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Sanitätsoffizieranwärterin)“, „(Sanitätsoffizieranwärter)“…