BPrDGrUnifAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 BPrDGrUnifAnODienstgradbezeichnungenAnordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten Eingangsformel§ 2 Die Soldatinnen und Soldaten führen die Dienstgradbezeichnungen nach Anlage 1. Eingangsformel§ 2