§ 3 Abs. 1 Nr. 2 DPAGBefugAnOAnordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG
im Übrigen auf die in § 2 genannten Stelleninhaber für die Beamtinnen und Beamten ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.
§ 75 Abs. 3 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Die Entlassung wird von der Stelle verfügt, die nach § 4 Abs. 2 für die Ernennung des Soldaten zuständig wäre.
Art 1 Abs. 1 BPräsErnAnO 2004Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes
Ich übertrage die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung aller Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Bundesbesoldungsordnung A, der…
Art 1 Abs. 2 BPräsSoldErnAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten
Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse dem Bundesminister der Verteidigung. Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen…
§ 4 Beamt/RiRZustV SLVerordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher und richterrechtlicher Zuständigkeiten Vom 15. Oktober 1980
Die Zuständigkeit für die Versetzung in den Dienst des Landes und die Entlassung richtet sich nach der Zuständigkeit für die Ernennung.