Beamt/RiRZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 Beamt/RiRZustV SLVerordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher und richterrechtlicher Zuständigkeiten Vom 15. Oktober 1980 § 3§ 5 Die Zuständigkeit für die Versetzung in den Dienst des Landes und die Entlassung richtet sich nach der Zuständigkeit für die Ernennung. § 3§ 5