SoldErnAnO 2026 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlussformel SoldErnAnO 2026Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten · Abschnitt 4 § 8Der Bundesminister der Verteidigung § 8