§ 7 VetALGGesetz über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüberwachung (VetALG) Vom 19. Mai 1999*
Verwaltungsvorgänge, die bei einem Zuständigkeitsübergang der jeweiligen Aufgaben nach diesem Gesetz noch nicht abgeschlossen sind, werden durch den neuen…
Art. 174 Abs. 10 32021R2085VERORDNUNG (EU) 2021/2085 DES RATES vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014
Diese Verordnung berührt nicht die Rechte und Pflichten des Personals, das gemäß den in Absatz 1 aufgeführten Verordnungen eingestellt wurde.
§ 4 ApoKammerStAÜV SLVerordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Apothekerkammer des Saarlandes Vom 21. April 2015*
Für Verwaltungsverfahren, welche bis zum Inkrafttreten der Verordnung bei dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie begonnen wurden,…
Art. 80 Abs. 2 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
Schwerbehindertenbeauftragte, Frauenbeauftragte und sonstige Beauftragte üben ihre Tätigkeit weiterhin aus, bis der neue Dienstherr die Bestellung neu regelt…
§ 274c Abs. 3 Nr. 2 SGB 6Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
die bereits einmal von einem Zuständigkeitswechsel nach Absatz 2 betroffen waren,