§ 33 Abs. 1 AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das…
Art 12 Nr. 1 2. GleiBGGesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
In Fällen, in denen der Arbeitgeber vor dem 1. September 1994 gegen das Benachteiligungsverbot des § 611a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen hat, ist…
Art 10 2. GleiBGGesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
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§ 20 Abs. 3 LGGLandesgleichstellungsgesetz - LGG Vom 24. April 1996*
Die Beschwerde über sexuelle Belästigung darf nicht zur Benachteiligung der belästigten Person führen. Abschnitt 7 Frauenbeauftragte
Art. 3 Abs. 2 Buchst. a 32023L0970RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (Text von Bedeutung für den EWR)
Belästigung und sexuelle Belästigung im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2006/54/EG sowie jede ungünstigere Behandlung aufgrund der…