§ 6 SonntRStIndAusnVVerordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
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§ 10 DestAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Destillateur/zur Destillateurin
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Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 SN-11550Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung
Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie (SonntRPapIndAusnV) in der im…
§ 8 Abs. 1 Nr. a) SonntRPapIndAusnVdie nach §§ 4 und 6 gewährten arbeitsfreien Sonn- und Feiertage sowie die Dauer und Lage der an diesen arbeitsfreien Tagen gewährten Ruhezeiten,