§ 3 SonnenblVVerordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Sonnenblumen im Rahmen der Saatgutanerkennung 2009
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 FRG§15VÄndV 3Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Kraft.
Art. 3In Abs. 1 SN-2159Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Vorbereitungsdienstbeschränkungsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
Art. 11In Abs. 1 SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 2 § 4 tritt am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
§ 15 Abs. 1 SeeVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.