Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Wahlbereich nach § 2 Absatz 1 Satz 2 kann in Form von Angeboten zur individuellen Förderung, als komplexe Lernleistung und für besonders leistungsbereite Schüler als abschlussorientierte zweite Fremdsprache angeboten werden. Der Klassenlehrer kann eine Empfehlung zur Teilnahme insbesondere an den Angeboten zur individuellen Förderung aussprechen. Über die Teilnahme des Schülers an den Angeboten des Wahlbereichs entscheiden der Klassenlehrer und die Eltern oder der volljährige Schüler einvernehmlich. Mit der Entscheidung ist der Schüler zur Teilnahme verpflichtet.
Angebote im Wahlbereich können getrennt nach Klassen und Klassenstufen, klassenübergreifend oder klassenstufenübergreifend unterbreitet werden.
Angebote zur individuellen Förderung werden nicht benotet.
Die zweite abschlussorientierte Fremdsprache ist ein Unterrichtsfach im Sinne von § 22 Absatz 4 Satz 1. Abweichend von § 28 Absatz 1 fließt die Note nicht in die Versetzungsentscheidung ein; im Übrigen bleibt § 28 unberührt.
Die komplexe Lernleistung gemäß § 24 Absatz 4 wird benotet.
Der Wahlbereich nach § 2 Absatz 1 Satz 3 kann in Form von Angeboten zur individuellen Förderung, als komplexe Lernleistung und für besonders leistungsbereite…
Im Wahlbereich können außerdem Unterrichtsangebote zur individuellen Förderung, zu schulspezifischen Profilen und ab Klassenstufe 8 in einer dritten…
Der Unterricht des Wahlbereichs umfasst schulspezifische Angebote insbesondere aus den Bereichen Kultur, Umwelt, Gesundheitsförderung, MINT oder Sport. Er kann…
Der Profilbereich als Ausformung des Wahlpflichtbereichs dient der Ergänzung und Verstärkung des Pflichtbereichs sowie der Entfaltung individueller Interessen,…
Das Unterrichtsangebot gliedert sich in den Pflichtbereich und den Wahlbereich. In den Fächern des Pflichtbereichs wird in Leistungs- und Grundkursen, in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement