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Auf Antrag der Eltern kann ein Schüler der Klassenstufen 5 bis 8 zum Ende des ersten Schulhalbjahres in die nächsthöhere Klassenstufe wechseln oder zum Schuljahresende eine Klassenstufe überspringen, wenn seine bisherigen Gesamtleistungen und seine Befähigung erwarten lassen, dass er den Anforderungen gewachsen sein wird. Es entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. Der Wechsel oder das Überspringen einer Klassenstufe wird in der Halbjahresinformation oder im Jahreszeugnis vermerkt.
Durch Beschluss der Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters kann mit Einverständnis der Eltern eine Schülerin oder ein Schüler…
Ein Schüler kann im Laufe des Schuljahres in die nächsthöhere Klassenstufe wechseln oder zum Schuljahresende eine Klassenstufe überspringen, wenn:
Die Klassenstufen 5, 9 und 10 können nicht übersprungen werden. Eine Schülerin oder ein Schüler kann während des Besuchs der Gemeinschaftsschule nur einmal…
Liegen die Leistungen eines Schülers weit über dem Stand der Klasse, so kann die Gesamtkonferenz auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen…
wenn die bisherigen Gesamtleistungen und die Befähigung erwarten lassen, dass sie oder er den Anforderungen gewachsen sein wird. Der Wechsel oder das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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