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Die Prüfabteilungen sind zuständig für die Entscheidung über
Sortenschutzanträge,
(weggefallen)
die Erteilung eines Zwangsnutzungsrechtes und für Festsetzung der Bedingungen,
die Rücknahme und den Widerruf der Erteilung des Sortenschutzes.
Die Widerspruchsausschüsse sind zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Prüfabteilungen.
Die Widerspruchsausschüsse sind zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Sortenausschüsse.
Auf das Verfahren vor den Prüfabteilungen und den Widerspruchsausschüssen sind die Vorschriften der §§ 63 bis 69 und 71 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über…
die Art und die Sortenbezeichnung,
die Einzelheiten des Verfahrens vor dem Bundessortenamt einschließlich der Auswahl der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale, der Festsetzung des…
zur Prüfung einer Sorte,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.