SoVermPensG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Pensionsfonds Saarland“ Vom 12. Dezember 2018[1]
Die jährliche Zuführung der Mittel erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes zum 1. Juli.
Die vom Sondervermögen erwirtschaftete Rendite fließt diesem zu.