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Dem Sondervermögen werden Haushaltsmittel aus nicht verbrauchten Ausgaben, die nicht zu übertragen sind, sowie aus nicht zweckgebundenen Mehreinnahmen zugeführt; Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem jeweiligen Haushaltsgesetz. Darüber hinaus sind Sonderzuführungen im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplans möglich.