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Das Sondervermögen wird vom Ministerium für Finanzen und Europa verwaltet. Der Zahlungsverkehr wird über ein Verwahrkonto bei der Landeshauptkasse des Saarlandes abgewickelt.
Für die Verwaltung des Sondervermögens gelten die Haushaltsordnung des Saarlandes sowie die jeweils hierzu erlassenen Vorschriften entsprechend.