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Im Jahresdurchschnitt sollen Kredite in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro getilgt werden. Die vollständige Tilgung ist spätestens nach 45 Jahren zu erreichen.
Das Sondervermögen finanziert sich aus Zuweisungen aus dem allgemeinen Haushalt. Das Ministerium für Finanzen und Europa darf im Rahmen der haushaltsgesetzlichen Ermächtigung im Namen des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe der im Sondervermögen fälligen Kredite aufnehmen. Eine Aufnahme von Krediten, die das Volumen der im Sondervermögen im Laufe des Haushaltsjahres fälligen Kredite übersteigt, ist unzulässig.