Art 68 Abs. 1 SGB9uaÄndGSozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2001 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Art. 5 Abs. 1 SN-3205Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über Große Kreisstädte
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1997 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist.
Art. 10 Abs. 1 SN-10569Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.
Art 25 Abs. 1 HZvNGGesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2002 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Art. 5 Abs. 1 SN-10233Gesetz zur Neuordnung der Kulturräume im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2008 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.