Art 1 SozSichAbkHRVG
Den folgenden, in Bonn am 24. November 1997 unterzeichneten Übereinkünften wird zugestimmt: Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
1.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit,
2.
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit.