Art 3 Abs. 1 SozSichAbkBGRGGesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SozSichAbkAUSGGesetz zu dem Abkommen vom 13. Dezember 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SozSichAbkINDGGesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 2 SozSichAbkHRVGGesetz zu dem Abkommen vom 24. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
Die Tage, an denen das Abkommen nach seinem Artikel 44 Abs. 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 13 Abs. 1 in Kraft treten,…
Art 3 Abs. 1 SozSichAbkAUSErgAbkGGesetz zu dem Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen ("Ergänzungsabkommen")
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.