Art 5 Abs. 1 SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURGGesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkSVNGGesetz zu dem Abkommen vom 24. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkMARGGesetz zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkSWEGGesetz zu dem Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkHRVGGesetz zu dem Abkommen vom 24. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.