Art 4 Abs. 1 SozSichÄndAbkTURGGesetz zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkTUNGGesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkMARGGesetz zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SozSichAbkURYGGesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkHRVGGesetz zu dem Abkommen vom 24. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.