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In der Prüfung soll der Bewerber/die Bewerberin nachweisen, dass er/sie befähigt ist, die spezielle Situation von Behinderten in der Praxis zu erfassen und geeignete sonderpädagogische Maßnahmen zu ergreifen.
Die Prüfung schließt die berufsbegleitende Zusatzausbildung ab, in der die Teilnehmer/innen in Sonderpädagogik, Psychologie, in medizinischen, pflegerischen, rechtskundlichen und weiteren tätigkeitsorientierten Fächern unterrichtet und für einen Einsatz in Förderschulen und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen, in denen Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam gefördert werden, befähigt wurden.