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In der staatlichen Prüfung soll die Befähigung des Prüflings festgestellt werden, in außerschulischen Einrichtungen selbstständig und eigenverantwortlich Menschen, deren personale und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschwert sind, zu begleiten, zu betreuen, zu pflegen und ihre Persönlichkeitsentwicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation zu fördern.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger".