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Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der Zeitpunkt der schriftlichen und mündlichen Prüfung wird vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem Ausbildungsleiter/der Ausbildungsleiterin festgelegt.
Zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung sollen mindestens vier Wochen liegen.